GODŁO     BEZIRKSSTAATSANWALTSCHAFT IN LEGNICA    

 

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SACHANNAHME UND– ABWICKLUNG


Die Sachführung durch die Staatsanwälte wird unter anderem in den Vorschriften des Gesetzes vom 20. Juni 1985 über die Staatsanwaltschaft bestimmt. ( Einheitlicher Text im Gesetzbuch aus dem Jahre 2008, Nr. 7, Position 39), erlassen aufgrund des Gesetzes- der Verordnung des Justizministers vom 27. August 2007 der Inneren Geschäftsordnung der allgemeinen Organisationseinheiten der Staatsanwaltschaft (Gb. Nr. 169, Position 1189 mit weiteren Abänderungen) sowie der Verordnung des Justizministers vom 7. September 2007 in Angelegenheit  der Sekretariatszuständigkeit sowie Zuständigkeit sonstiger Verwaltungsabteilungen bei den allgemeinen Organisationseinheiten der Staatsanwaltschaft ( Amtsblatt des Justizministeriums Nr. 7 Position 33).

Die Sachen werden aufgrund der Vorschriften erledigt, welche in den einzelnen Sacharten  die Verfahrensweise bestimmen, hierin:

  • der Gesetzes vom 6. Juni 1997 –Strafprozessordnung (Gb. Nr. 89, Pos.555 mit weiteren Abänderungen), des Gesetzes vom 10. September 1999 –Finanzstrafgesetzbuch ( einheitlicher Text Gb. aus dem Jahre 2007, Position 765 mit weiteren Abänderungen),

  • des Gesetzes vom 17. November 1964 – Zivilprozessordnung ( Gb Nr. 43, Position 296 mit weiteren Abänderungen),

  • des Gesetzes vom 14.Juni 1960 Verwaltungsprozessordnung (einheitlicher Text Gb. aus dem Jahre 2000, Nr. 98, Position 1071 mit weiteren Abänderungen

  • des Gesetzes vom 6. Juni 1997 Durchführungsstrafgesetzbuch. (Gb. Nr. 90 Position 557 mit weiteren Abänderungen).

Die Amtszeit der  Staatsanwälte des Legnicaer Bezirks ist zwischen 7.30 bis 15.30. Am jeden Tag hat der bestellte Staatsanwalt Sprechstunden.

Der leitende Bezirksstaatsanwalt in Legnica, Vertreter des leitenden Bezirksstaatsanwalts sowie Leiter der Aufsichtsabteilung über das Vorbereitungsverfahren empfangen  Interessierte dienstags zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr  in Beschwerden- und Antragssachen.

Während der Amtszeit der Staatsanwaltschaft empfangen die Sekretariatsbeamten der Staatsanwaltschaft die Interessierten jeden Tag zwischen 9.00 Uhr und 11.00 Uhr sowie zwischen 13.30Uhr und 15.30 Uhr.

Außer der Amtszeit der Staatsanwaltschaft  werden Interessierte dienstags zwischen 15.30 Uhr und 16.00 Uhr empfangen.


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Letzte Änderungen: 09-03-2010


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