GODŁO     BEZIRKSSTAATSANWALTSCHAFT IN LEGNICA    

 

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Tätigkeitsgegenstand und Zuständigkeiten


Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist Bewachen der Gesetzmäßigkeit sowie Überwachung der Verfolgung von Verfehlungen.

Diese Aufgaben werden unter anderem wahrgenommen, durch:

-         Führung und Beaufsichtigung des vorbereitenden Verfahrens in Strafsachen sowie Innehaben der Funktion des öffentlichen Anklägers vor Gerichten,

-         Klageerhebung in Straf- und Zivilsachen sowie Antragstellung und Beteiligung an Gerichtsverfahren in den Zivil-, Arbeitsverhältnis-, Sozialversicherungssachen, falls dieses der Schutz der Rechtmäßigkeit  und des gesellschaftlichen Interesses, des Eigentums oder der Bürgerrechte erfordert,

-         Ergreifen von den durch das Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, die auf die ordnungsmäßige und einheitliche  Anwendung des Gesetzes im Gerichts-, Verwaltungsverfahren und in Verstoßsachen sowie in anderen Verfahren ausgerichtet sind,

-         Aufsicht über Ausführung der Beschlüsse über die zeitweilige Festnahme sowie anderer Beschlüsse über den Freiheitsentzug,

-         Durchführung von Untersuchungen im Bereich der Verbrechensthematik sowie deren Bekämpfung und Vorbeugung,

-         Datenerfassung, -verarbeitung und –analyse in den Informatiksystemen, einschließlich der Personaldaten, die aus den geführten oder aufgrund des Gesetzes beaufsichtigten Verfahren stammen sowie Daten aus der Beteiligung im Gerichts- Verwaltungs-,  Verstoßsachenverfahren oder anderen Verfahren, Datenbereitstellung und Analyseergebnisse den zuständigen Organen, drin Organen eines anderen Staates, falls diese im Gesetz oder in einem durch die Republik Polen ratifizierten internationalen Abkommen vorgesehen ist; der Administrator der Daten, die in den Landesinformatiknetzwerken der Staatsanwaltschaft erfasst und verarbeitet werden, ist im Sinne Personaldatenschutzgesetzes der leitende Landesstaatsanwalt,

-         Verklagen beim Gericht von gesetzwidrigen Verwaltungsbescheiden sowie Beteiligung an Gerichtsverfahren in den Sachen der Rechtsmäßigkeit solcher Bescheide,

-         Koordinierung der Tätigkeit im Bereich der Straftatenverfolgung, die durch andere Staatsorgane geführt wird,

-         Zusammenwirken mit den anderen Staatsorganen, staatlichen Organisationseinheiten sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Vorbeugung der Kriminalität und anderer Gesetzverletzung,

-        Zusammenarbeit mit dem Leiter des Landeszentrums für Kriminalauskunft im notwendigen Bereich zur dessen Wahrnehmung der Gesetzaufgaben.

-        Zusammenarbeit und Beteiligung an Maßnahmen der inter- und supranationalen Organisationen sowie der internationalen Ausschüsse, die aufgrund der abgeschlossenen internationalen durch die Republik Polen ratifizierten Abkommen wirken, drin der Abkommen, mit denen internationale Organisationen gegründet werden,

-         Begutachtung der Entwürfe von Normakten,

-         Ergreifen anderer im Gesetz bestimmten Maßnahmen.


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Letzte Änderungen: 09-03-2010


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