Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist Bewachen der Gesetzmäßigkeit
sowie Überwachung der Verfolgung von Verfehlungen.
Diese Aufgaben werden unter anderem wahrgenommen, durch:
- Führung
und Beaufsichtigung des vorbereitenden Verfahrens in Strafsachen
sowie Innehaben der Funktion des öffentlichen Anklägers vor
Gerichten,
- Klageerhebung
in Straf- und Zivilsachen sowie Antragstellung und Beteiligung an
Gerichtsverfahren in den Zivil-, Arbeitsverhältnis-,
Sozialversicherungssachen, falls dieses der Schutz der
Rechtmäßigkeit und des gesellschaftlichen Interesses, des Eigentums
oder der Bürgerrechte erfordert,
- Ergreifen
von den durch das Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, die auf die
ordnungsmäßige und einheitliche Anwendung des Gesetzes im
Gerichts-, Verwaltungsverfahren und in Verstoßsachen sowie in
anderen Verfahren ausgerichtet sind,
- Aufsicht
über Ausführung der Beschlüsse über die zeitweilige Festnahme sowie
anderer Beschlüsse über den Freiheitsentzug,
- Durchführung
von Untersuchungen im Bereich der Verbrechensthematik sowie deren
Bekämpfung und Vorbeugung,
- Datenerfassung,
-verarbeitung und –analyse in den Informatiksystemen, einschließlich
der Personaldaten, die aus den geführten oder aufgrund des Gesetzes
beaufsichtigten Verfahren stammen sowie Daten aus der Beteiligung im
Gerichts- Verwaltungs-, Verstoßsachenverfahren oder anderen
Verfahren, Datenbereitstellung und Analyseergebnisse den zuständigen
Organen, drin Organen eines anderen Staates, falls diese im Gesetz
oder in einem durch die Republik Polen ratifizierten internationalen
Abkommen vorgesehen ist; der Administrator der Daten, die in
den Landesinformatiknetzwerken der Staatsanwaltschaft erfasst und
verarbeitet werden, ist im Sinne Personaldatenschutzgesetzes der
leitende Landesstaatsanwalt,
- Verklagen
beim Gericht von gesetzwidrigen Verwaltungsbescheiden sowie
Beteiligung an Gerichtsverfahren in den Sachen der Rechtsmäßigkeit
solcher Bescheide,
- Koordinierung
der Tätigkeit im Bereich der Straftatenverfolgung, die durch andere
Staatsorgane geführt wird,
- Zusammenwirken
mit den anderen Staatsorganen, staatlichen Organisationseinheiten
sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Vorbeugung der
Kriminalität und anderer Gesetzverletzung,
- Zusammenarbeit
mit dem Leiter des Landeszentrums für Kriminalauskunft im
notwendigen Bereich zur dessen Wahrnehmung der Gesetzaufgaben.
- Zusammenarbeit
und Beteiligung an Maßnahmen der inter- und supranationalen
Organisationen sowie der internationalen Ausschüsse, die aufgrund
der abgeschlossenen internationalen durch die Republik Polen
ratifizierten Abkommen wirken, drin der Abkommen, mit denen
internationale Organisationen gegründet werden,
-
Begutachtung der Entwürfe von Normakten,
-
Ergreifen anderer im Gesetz bestimmten Maßnahmen.
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